Gestern Abend auf dem Weg in den Club Thing bin ich wie immer an dem großen Maisfeld kurz vor dem alten Umspannwerk vorbeigekommen. Hatte es vor einigen Wochen noch den Anschein, als würde sämtlicher Mais dieses Jahr vertrocknen, bot sich mir gestern ein Bild des Grauens: Der Mais, der sich durch den vielen Regen der letzten Wochen augenscheinlich wieder gut erholt hatte, war “mutiert”!
Auf den meisten Kolben wucherten graue Abszesse, die ziemlich eklig aussahen. Das dieser Teil der Pflanze einst tatsächlich der Kolben war, lies sich nur noch erahnen:
Man möge das qualitativ eher schlechte Bild verzeihen, ich hatte nur die Kamera meines Handys zur Verfügung.
Jedenfalls kamen mir als erstes die Experimente mit gentechnisch verändertem Mais in den Sinn, die unter anderen die Firma Monsanto seit diesem Jahr dank der Erlaubnis des Bundeshorsts betreiben. Hatte hier eine Mutation stattgefunden, die so nicht beabsichtig war?
Da ich nicht gerade viel Ahnung über dieses Thema habe, begann ich heute mit der Recherche im Internet. Schon nach kurzer Zeit fand ich heraus, daß es sich tatsächlich nicht um mutierten Killermais handelte, sondern um Maisbeulenbrand.
Die gräulichen Abszesse können tatsächlich die Größe eines Kindskopf erreichen! Schauerliche Pilze, nicht wahr?
So richtig flau im Magen wurde mir allerdings, als ich im Wikipedia-Eintrag zu der Maiserkrankung die Überschrift Speisewert las. Dort steht:
Nach der Schweizer Speisepilzverordnung (Stand 2002 - PDF) ist der Maisbeulenbrand für den Großhandel als marktfähiger Speisepilz zugelassen. In Mexiko werden die dort Huitlacoche oder Cuitlacoche genannten Gallenstadien einige Wochen nach der Infektion der Pflanze geerntet, wenn sie noch unreif und ihr Inneres noch feucht ist. Die gekochten Gallen sollen beim Kochen ein pilzartiges, süßliches Aroma annehmen. Als Geschmackskomponenten wurden bisher Sotolon, Vanillin und Glucose festgestellt.
In Deutschland wird Ustilago maydis im Deutschen Lebensmittelbuch, dort unter „Leitsätze für Pilze und Pilzerzeugnisse“ nicht aufgeführt. Somit ist der Maisbeulenbrand in Deutschland kein Speisepilz. Das Deutsche Lebensmittelbuch stellt eine Orientierungshilfe auf Basis §15 des Lebens- und Futtermittelgesetzbuch dar (bis 2005: §33 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz).
In der österreichischen Speisepilzverordnung von 1997 [1], Änderung 2004 [2] ist „Ustilago maydis“ nicht genannt und somit in Österreich nicht verkehrsfähig.
Lecker! Ich werde wohl zukünftig auf Reisen in der Schweiz auf Gerichte mit Pilzen verzichten. Und Tütenpilzrahmsuppe von Nestlé müssen auch nicht mehr unbedingt sein…

Hallo, vielen Dank für deine Informationen. Ich habe ein hochauflösenderes Bild “geschossen”:
http://xapek.org/apps/wiki/ind.....olben1.jpg