Dienstweihnachtsbäume

JuletræetIn Deutschlands Amtsstuben geht alles seinen geregelten Gang. Auch weihnachtliche Stimmung ist per Vorschrift geregelt und nur durch Einhaltung dieser Regelungen überhaupt machbar.

Die Arbeitsorganisationsrichtlinie über die Handhabung und Verwendung von Nadelbäumen, kleineren oder mittleren Wuchses, die in Diensträumen Verwendung finden (ArbOrgRichtl.Dwbm) ist ein gutes Beispiel dafür, wie gründlich unser Beamtentum ist.

Hier ein Ausschnitt:

1.) Dienstweihnachtsbäume
Dienstweihnachtsbäume (Dwbm) sind Weihnachtsbäume natürlichen Ursprungs oder natürlichen Bäumen nachgebildete Weihnachtsbäume, die zur Weihnachtszeit in Diensträumen aufgestellt werden.

2.) Aufstellen von Dwbm

2.1 Dwbm dürfen nur von sachkundigem Personal nach Anweisung des unmittelbaren Vorgesetzten aufgestellt werden. Dieser hat darauf zu achten, dass der Dwbm mit seinem unteren, der Spitze entgegen gesetzten Ende, in einem zur Aufnahme von Baumenden geeigneten Halter eingebracht und befestigt wird,

2.2 der Dwbm in der Haltevorrichtung derart verkeilt wird, dass er senkrecht steht. In schwierigen Fällen ist ein zweiter Beamter hinzu zu ziehen, der das Senkrecht-Stellen überwacht und ggf. durch Zurufe wie “mehr links”, “mehr rechts” usw. korrigiert,

2.3 im Umfallbereich des Dwbm keine zerbrechlichen oder durch umfallende Dwbm in ihrer Funktion zu beeinträchtigende Anlagen vorhanden sind.

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Bild via: Malene Thyssen, www.mtfoto.dk/malene/

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