Olympischer Frieden?
Vor fast genau 11 Monaten schrieb ich in einem der ersten Beiträge dieses Blogs über die olympischen Winterspiele in Turin, genauer darüber, wer sich solche verrückten Dinge wie den Skisprung einfallen lässt. Zum Glück habe ich in dem Beitrag kein Bild der olympischen Ringe genutzt, denn die sind seit 2004 urheberrechtlich geschützt.
Das der olympische Frieden nicht für jeden gilt, mussten nun die Betreiber des Saftblog merken. Dieses Blog ist quasi ein Anhängsel der eher kleinen, Saft herstellenden Firma Walther aus dem Osten Deutschlands. Anfang des Jahres haben sie, wie viele andere Blogs auch, über eben jene olympischen Winterspiele in Turin berichtet und in einem ihrer Beiträge ein Bild der olympischen Ringe verwendet.
Nun, etliche Monate später wurden sie vom Deutschen Olympischen Sportbund e.V. abgemahnt:
Rufausbeutung, Urheberrechtsverletzung, Irreführung, Markenrechtsverletzung…
Aufgrund der folgenden Weblogeinträge, hatten wir gestern Post von einer Anwaltskanzlei, welche den Deutschen Olympischen Sportbund e.V. vertritt. Gegenstandswert 150.000 Euro.
Die Olympiade von Turin beginnt am Montag
Nacholympische Gedanken oder im Sport sind wir Spitze
Und allerspätestens jetzt sind wir uns ziemlich sicher, daß wir das Saftblog vom Netz nehmen werden. Wir sind weder in der Lage, jeden Eintrag vor Veröffentlichung juristisch prüfen zu lassen, noch die Kosten die mit einer Verpflichtungserklärung verbunden sind, finanziell zu tragen. So viel Geld verdienen wir nun auch nicht mit dem bißchen Saft.
Meiner Meinung nach ist das doch ziemlich peinlich von Seiten dieses Deutschen Olympischen Sportbundes. Und vor allem unsportlich gegenüber dieser kleinen Firma, die durch diese beiden Artikel wohl kaum merklich mehr Umsatz gemacht haben dürfte. Ich hoffe, daß die Verantwortlichen des Deutschen Olympischen Sportbundes zur Besinnung kommen und einsehen, daß der Imageschaden, den sie durch ihre Abmahnung erleiden, doch um etliches größer sein dürfte als der vermeintliche Schaden, der durch diese “Urheberrechtsverletzung” entstanden sein dürfte.
Update/Korrektur:
Wie Michael Alexander Wilcke vom happywinner.blog in den Kommentaren zurecht meint, handelt es sich bei der Angelegenheit nicht nur um eine Urheberrechtsverletzung, sondern um den Bruch des OlympiaSchG (Olympiaschutzgesetz), einem Gesetz, welches evtl. verfassungswidrig ist.
Deshalb hat Jochen von word2go eine Petition beim Petitionsausschuß des Bundestags eingereicht, die wie folgt lautet:
“Der Deutsche Bundestag möge beschließen…
das Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Ringe (OlymSchG), BGBI. Teil I/2004, Nr. 14 vom 6.5.2004, S. 479 ff.; in Kraft getreten am 1. Juli 2004 – §9 (2) am 7.4.2004, ersatzlos zu streichen.
Begründung
Das Gesetz spricht einer Einzelorganisation (IOK/NOK) das exklusive Vermarktungsrecht an den Begriffen “Olympia”, Olympiade” und “olympisch” zu und widerspricht damit dem öffentlichen Interesse an Gebrauch und Verwertung dieser kulturell verwurzelten und für die Allgemeinheit bedeutungsvollen Begriffe. Es ist kein wichtiger Grund ersichtlich, das Recht der Allgemeinheit auf Verwendung dieser Begriffe zu beschränken.
Die Petition beantragt die vollständige Streichung – nicht die Änderung des Gesetzes auf einen alleinigen Schutz der Bildmarke (Olympisches Emblem) – da es IOK und NOK freisteht, das olympische Emblem als Bildmarke, als auch die oben genannten Begriffe in Verbindung mit anderen Begriffen als Wortmarke nach den Bestimmungen des Madrider Abkommens schützen zu lassen. Eine Notwendigkeit, dieses Recht zusätzlich mittels eines eigenen Gesetzes zu schützen, ist nicht erkennbar.”
Meiner Meinung nach eine Sache, die man durch die eigene Stimme voll unterstützen sollte. Sobald die Petition auf den Seiten des Bundestags zur Abstimmung auftaucht, gebe ich euch hier Bescheid. Oder aber ihr lest öfter Mal in Jochens Blog, das eh sehr lesenswert ist, wenn man auch Abseits der Mainstream-Medien informiert werden will.
16. Dezember 2006 um 15:28 Uhr
[...] Gefunden beim Eckpfeiler: das Saftblog hat vor fast einem Jahr einen Artikel über die Olympischen Spiele gebracht und dabei den Fehler gemacht, die Olympischen Ringe abzubilden. Nun, genauer vor kurzem, flatterte bei denen eine Abmahnung vom Deutschen Olympischen Sportbund e.V. ins Haus. Gegenstandswert: 150.000 Euro. Rufausbeutung, Urheberrechtsverletzung, Irreführung, Markenrechtsverletzung… [...]
17. Dezember 2006 um 04:07 Uhr
ACHTUNG: Die Olympischen Ringe sind nicht “urheberrechtlich” geschützt, sondern durch ein eigenes Gesetz, das so genannte Olympiaschutzgesetz (OlympiaSchG). Und dieses ist verfassungswidrig. Es muss daher von den Anwälten der Walthers über den Bundesverfassungsgerichtshof (BVG) weggeputzt werden.
Das “Saftblog” hat, konform mit Artikel 5 Grundgesetz, als journalistisches Medium – Blogs sind als private Presseerzeugnisse einzuordnen, daher darf z.B. auch eine Kaninchenzüchterzeitung mit 200 Stück Auflage über Olympische Spiele oder Olympiaden berichten – also: Walthers Saftblog hat im Rahmen der von Artikel 5 Grundgesetz garantierten Meinungs- und Pressefreiheit über Olympiaden bzw. Olympische Spiele berichtet. Nach einem lächerlichen Drohschreiben irgendeines Sportlerverbandes stand dann im Saftblog zu lesen, man werfe das Handtuch, man wolle dichtmachen usw. – das ist natürlich Unsinn, denn das Saftblog würde alle Prozesse sowieso gewinnen.
Sollte nämlich der § 4 des so genannten “Olympia – Schutzgesetzes” die bloße Nennung des Namens “Olympiade” verbieten, dann müssten klarerweise vom SPIEGEL bis zur FAZ alle Zeitungen morgen zusperren. Daher ist § 4 OlympSchG entweder im Sinne des Artikel 5 Grundgesetz (1949) auszulegen oder aber das Olympiaschutzgesetz ist verfassungswidrig.
Es gibt daher für das Saftblog keinen Grund, zuzusperren. Vielmehr liegt seitens der Abmahnanwälte ggf. der Tatbestand des Missbrauchs der Rechtspflege vor. So einfach ist das.
Die jetzt laufenden schleimigen “Vermittlungsversuche” dienen nur der Einzementierung der Abmahnermacht.
18. Dezember 2006 um 21:24 Uhr
Ui, ui, danke für die Blumen:), das Kompliment kann ich aber nur zurückgeben!