Menschenrechte in Zeiten des Terrors
So lautet der Titel des Buchs von Dr. Rolf Gössner, der gestern zusammen mit Thomas Trueten auf Einladung des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit auf einer Informationsveranstaltung zu den Themen Versammlungsfreiheit und Einschränkung der Bürger- bzw. Menschenrechte seit 2001 referiert hat. Etwa 75 Menschen jeglichen Alters nahmen an der Veranstaltung teil.
Als erstes gab Thomas Trueten, Sprecher des Bündnisses, Gewerkschafter und aktiver Blogger, einen Bericht zum aktuellen Stand der Gesetzesvorhaben im Bereich Versammlungsrecht in den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen. Bayern, dass als erstes Bundesland ein eigenes Versammlungsgesetz erlassen hat, welches auch als Vorlage für das baden-württembergische Gesetz dient, hat in diesem Frühjahr bereits eine erste Schlappe erlitten. Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz nach einem Eilantrag vorläufig außer Kraft gesetzt, was auch die angedachten Gesetzesvorhaben in Baden-Württemberg und Niedersachsen vorläufig gebremst hat.
Thomas berichtete weiterhin über Erfolge bei der Vernetzung der Bündnisse in den verschiedenen Bundesländern. So waren bereits bei der Großdemonstration im letzten Dezember Delegierte des Bündnisses aus Bayern als Redner zu Gast und erst letzten Monat reisten einige baden-württembergische Bündnisspartner nach Niedersachsen.
Anderseits berichtete er allerdings auch über Widerstand seitens der Behörden und der Polizei. So hat das Ordnungsamt Stuttgart einen Infostand zum Thema in der Königsstraße (die große Einkaufs-und Flaniermeile Stuttgarts) nicht gestattet und den Veranstaltern lediglich einen 20 m² Raum an einem weniger gut besuchten Platz zugestanden. Weiterhin wurde eine “Antifaschistische Städtetour” in Stuttgart und Umland massiv von der Polizei eingeschränkt, ohne dass dazu ein ersichtlicher Grund bestanden hätte. Naziaufmärsche wie der am 1. Mai in Ulm wurden dagegen von Polizei und Behörden gestattet und sogar in ihrer Durchführung unterstützt.
Dr. Rolf Gössner ist Vize-Präsident der „Internationalen Liga für Menschenrechte“, Jurymitglied bei den Big Brother Awards und arbeitet als Rechtsanwalt, Publizist und parlamentarischer Berater in Bremen. Er berichtete über die Einschränkungen von Grundrechten, die seit den Anschläge des 11. September sprunghaft ansteigen und gegen die sich bisher kaum öffentliche Proteste regen. Als Beispiele nannte er die zunehmende Überwachung des öffentlichen Raumes durch CCTV, biometrische und mit RFID-Technologie ausgestattete Ausweisdokumente, die Erstellung nationaler und EU-weiter Terrordatenbanken, vorgeschriebene Sicherheitschecks für Mitarbeiter in “sicherheitsrelevanten Positionen” (darunter fallen z.B. auch Würstchenverkäufer bei sportlichen Großereignissen) und die Ausweitung der Überwachung der persönlichen Kommunikation (Vorratsdatenspeicherung und Onlinedurchsuchung). Des weiteren gab er einen Blick in die Zukunft, in der durch das sogenannte “Stockholmer Programm” weitere Einschränkungen zu erwarten sind.
Weitere Themen des Vortrags waren die Erweiterung der Kompetenzen des Bundeskriminalamts, der geplante Einsatz der Bundeswehr im Inneren und das mangelnde Bewusstsein eines großen Teils der jüngeren Bevölkerung im Datenschutzbereich.
Am Ende seines Referats und als Grundlage für die folgende Diskussion stellte er die Frage nach dem Warum dieser Maßnahmen. Dienen sie tatsächlich dem Schutz der Bevölkerung? Oder sollen etwa wirksame Vorkehrungen zur Bevölkerungskontrolle für den Fall sozialer Unruhen geschaffen werden?
Die anschließende Diskussion dauerte noch etwa eine Stunde und war mit 17 Redebeiträgen sehr lebhaft. Insgesamt war der Abend sehr informativ und die beiden Referenten haben ihre Ausführungen zu diesem recht erschreckenden Themenkomplex verständlich vermittelt.
Ich habe diesen Beitrag nach meinem Gedächtnis verfasst, mögliche Fehler bitte ich zu entschuldigen.
Nachtrag: Den Redebeitrag von Thomas Trueten gibt es hier zum Download.

12. Juli 2009 um 16:37 Uhr
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